
Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug - die unterschiedlichen Begriffe sind der Versuch sprachlich zu unterscheiden zwischen einer Entführung. Kindesentführung ist eine Straftat und bezeichnet das Verbringen eines Kindes ins Ausland durch einen Elternteil, der nicht das alleinige Sorgerecht trägt. Kindesentführung von Deutschland ins Ausland. Wenn ein Elternteil oder eine andere Person Deutschland mit einem bisher hier lebenden Kind unter Verletzung.